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   BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96   

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https://dejure.org/1996,1236
BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverfahren - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6; ZPO § 281 Abs. 2 S. 5 (= § 276 a. F.); KO § 105 Abs. 2
    Bindender Verweisungsbeschluß ohne rechtliches Gehör des Schuldners

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3013
  • NJW-RR 1996, 1454 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1516
  • MDR 1997, 91
  • NJ 1996, 590
  • VersR 1997, 507
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).

    Dies macht eine Anhörung des Schuldners bereits vor der Entscheidung des angegangenen Gerichts über seine Unzuständigkeit jedenfalls insoweit entbehrlich, als eine Beteiligung des Schuldners nicht deshalb geboten ist, weil mit dessen Unterrichtung keine Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein können (vgl. Sen.Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93, Umdr. S. 4 f.; vgl. weiter die Regelung in § 834 ZPO).

  • BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92

    Örtliche Zuständigkeit für Verfahren nach Gesamtvollstreckungsordnung

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 70/02

    Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung bei unvollständigem Zuständigkeitsstreit

    b) Dies kann aber dahinstehen, denn die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist jedenfalls deswegen nicht möglich, weil sie voraussetzt, dass sich das Gericht, das nach Meinung des vorlegenden Gerichts tatsächlich zuständig ist, rechtskräftig für unzuständig erklärt hat (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1996, 3013; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 27).

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

    Ist aber der Beschluss betreffend die Leugnung der eigenen Zuständigkeit, wie hier, einer Partei nicht mitgeteilt worden, obwohl kein Ausnahmefall gegeben ist, in dem eine Mitteilung entbehrlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 778/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]), liegt noch keine "rechtskräftige" Entscheidung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1995, XII ARZ 2/95, NJW-RR 1995, 641 [juris Rn. 11]; BayObLG, Beschluss vom 26. März 2020, 1 AR 13/20, juris Rn. 11; Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 35 und Feskorn in Zöller, ZPO, § 329 Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Denn die unterbliebene Anhörung ist im Verweisungsverfahren unschädlich, wenn der Beklagte auch vor der begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss (vgl. etwa BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl., § 281 Rdnr. 17 a).
  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19

    Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht

    Der Anhörung der Antragsgegnerin bedarf es hierfür nicht zwingend (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 778/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]); sie war hier gemäß § 10 Abs. 1 mit Abs. 2 InsO entbehrlich (Wolfer in BeckOK, InsO, 16. Ed. Stand: 15. Oktober 2019, § 14 Rn. 21).
  • OLG Naumburg, 12.02.2004 - 14 AR 4/03

    Voraussetzung für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Oberlandesgericht;

    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 GG in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW 1993, 1273 und NJW 1996, 3013 ff.; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 281 Rdnr. 30, Greger, in: Zöller, a.a.O., § 281 Rdnr. 17).
  • OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05

    Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher

    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil er bar jedweder rechtlichen Grundlage ist oder, wie im vorliegenden Fall, jegliche nachvollziehbare Begründung vermissen lässt (s. dazu BGH, NJW 1993, 1273, NJW 1996, 3013 f., BayObLG, NJW-RR 1994, 891 = MDR 1994, 94, sowie, beispielhaft statt vieler aus der Literatur, Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1997, Bd. 3, § 281 Rdnr. 30, und Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 281 Rdnr. 17).
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Eine Anhörung des Antragsgegners vor Verweisung konnte ausnahmsweise unterbleiben, da es sich vorliegend um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, mithin ein Eilverfahren (§ 937 Abs. 2 ZPO) handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.1996 - X ARZ 778/96; Foerste, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 281 Rn. 17; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 281 Rn. 17a).
  • OLG Köln, 28.09.2008 - 21 WF 207/09

    Anwendbarkeit der § 17a Abs. 6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. § 17a Abs.

    Zwar ist eine unterbliebene Anhörung desjenigen, der auch vor einer begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss, wie z. B. der Gegner im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO, § 281 Rz. 17a), unschädlich.
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z AR 112/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Ein am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligtes drittes Gericht, das sich noch nicht rechtskräftig für unzuständig erklärt hat, kann nur dann bestimmt werden, wenn es ausschließlich zuständig ist, den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt und ein nach 281 Abs. 1 ZPO erforderlicher Verweisungsantrag gestellt worden ist (BGHZ 71, 69/75; NJW 1996, 3013 f. und aaO; BayObLG aaO; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 27).
  • KG, 16.11.1999 - 28 AR 136/99

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verweisung an ein anderes Gericht wegen

  • BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach Verweisung durch ein drittes

  • OLG Celle, 17.08.2004 - 4 AR 71/04

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Anforderungen

  • BayObLG, 16.04.1999 - 1Z AR 26/99

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - Gerichtsstand der Niederlassung am

  • BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00

    Erfüllungsort eines ortsbezogenen Werkvertrags und daraus resultierende örtliche

  • OLG Köln, 03.05.2000 - 2 W 94/00
  • OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 12/01
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1996 - X ARZ 683/96   

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https://dejure.org/1996,2270
BGH, 24.07.1996 - X ARZ 683/96 (https://dejure.org/1996,2270)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1996 - X ARZ 683/96 (https://dejure.org/1996,2270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3013
  • MDR 1997, 91
  • BB 1996, 2168
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 683/96
    Voraussetzung für eine Gerichtsstandsbestimmung nach dieser Vorschrift ist aber regelmäßig, daß eines der streitenden Gerichte zuständig ist (Sen.Beschl. v. 10.08.1994, X ARZ 689/94 - NJW 1995, 534 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 683/96
    Aus Gründen der Prozeßökonomie hat die Rechtsprechung eine Gerichtsstandsbestimmung auch dann zugelassen, wenn ein drittes, am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes Gericht ausschließlich zuständig ist und der erforderliche Verweisungsantrag im Ausgangsverfahren gestellt ist (vgl. BGHZ 71, 70 - NJW 1978, 1163).
  • BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz

    Ein gemeinschaftlicher ausschließlicher Gerichtsstand für alle Beklagten ist nicht durch die von der Klägerin gegenüber der Beklagten zu 1 verwendeten Gerichtsstandsklausel, wonach vereinbarter ausschließlicher Gerichtsstand "Bad Freienwalde" ist, bei dem Amtsgericht Bad Freienwalde oder - streitwertbedingt (vgl. BGH, Beschl. v. 24.7.1996 - X ARZ 683/96, MDR 1997, 91) - bei dem Landgericht Frankfurt an der Oder begründet worden.
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Im Wege der Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB; s. für "München" etwa BGH NJW 1996, S. 3013, 3014) kann ein konkretes Berliner Amtsgericht nicht ermittelt werden, da weder eine der Vertragsparteien noch das Bauvorhaben einen Bezug zu einem (bestimmten) Berliner Stadtbezirk erkennen lassen.
  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Gleichfalls als objektiv willkürlich ist es anzusehen, wenn der Verweisungsbeschluss auf einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts beruht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschl v. 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Besteht bei keinem der am Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte eine Zuständigkeit für den Rechtsstreit und ist ein drittes Gericht ausschließlich zuständig, so kann nach ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozessökonomie das ausschließlich zuständige Gericht auch im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bestimmt werden, wenn der erforderliche Verweisungsantrag bereits im Ausgangsverfahren oder zumindest im Bestimmungsverfahren gestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]; Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 70 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 24. Januar 2003, 1Z AR 4/03, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2015, 11 SV 133/14, juris Rn. 14).
  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

    Gleichfalls als objektiv willkürlich ist es anzusehen, wenn der Verweisungsbeschluss auf einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts beruht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschluss vom 24. Juni 2021, 101 AR 64/21, juris Rn. 42; Beschluss vom 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]).
  • OLG Dresden, 19.08.1998 - 1 AR 75/98

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einem

    Nach Vorlage der Akten zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Amtsgericht Hamburg wird dieses nach den Regelungen der §§ 36 Abs. 2, 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO , die auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung anzuwenden sind (vgl. BGH NJW 1996, 3013 m.w.N.), als das zuständige Gericht bestimmt.

    Etwas anderes hätte dann gegolten, wenn eine Unterrichtung der Schuldnerin vor der Entscheidung über die Verweisung mit keinen Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein konnte (vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 6.7.1993 - X ARZ 410/93, Umdruck Seite 4 f.; BGH NJW 1996, 3013 ).

  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 AR 190/21

    Sachliche Zuständigkeit nach Streitwertreduzierung

    Gleichfalls als objektiv willkürlich ist es anzusehen, wenn der Verweisungsbeschluss auf einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 21; Beschluss vom 15. September 2020, 1 AR 88/20, juris Rn. 17; Beschluss vom 5. Dezember 2002, 1Z AR 164/02, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]) oder einem offensichtlichen Sachverhaltsirrtum (BAG, Beschluss vom 11. November 1996, 5 AS 12/96, NJW 1997, 1091 [juris Rn. 9]; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2015, 32 SA 21/15, juris Rn. 12 und 15), auf einer Verkennung des Klagebegehrens (OLG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2003, 13 AR 6/03, MDR 2003, 1072 [juris Rn. 8 ff.]) oder auf einer evident falschen Erfassung des Zuständigkeitsstreitwerts beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2012, 32 SA 62/12, MDR 2012, 1367 [juris Rn. 15]; KG, Beschluss vom 17. April 2008, 2 AR 19/08, VersR 2008, 1234 [juris Rn. 4 f.]; Beschluss vom 13. August 1998, 28 AR 63/98, MDR 1999, 438 [juris 7]; zum Ganzen: Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22

    Zum Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem Bauvertrag (hier

    Es ist als objektiv willkürlich zu werten, wenn der Verweisungsbeschluss auf einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts beruht (BGH, Beschl. v. 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschl. v. 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 21; Beschl. v. 15. September 2020, 1 AR 88/20, juris Rn. 17; Beschl. v. 5. Dezember 2002, 1Z AR 164/02, juris Rn. 5; KG, Beschl. v. 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]), wie dies hier der Fall ist.
  • KG, 05.01.2017 - 2 AR 61/16

    Sachliche Zuständigkeit: Auswirkung einer Verbindung mehrerer Prozesse bei

    Nachdem allgemein anerkannt ist, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ein drittes (am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes) Gericht als zuständig bestimmt werden kann, wenn es ausschließlich zuständig ist und der notwendige Verweisungsantrag bereits gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996 - X ARZ 683/96 -, NJW 1996, 3013; Musielak/Voit/Heinrich, a. a. O., § 36 Rn. 31; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rn. 5 und 27), muss dies auch für die Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit einer Kammer für Handelssachen gelten, da die §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37 ZPO im Verhältnis der allgemeinen Zivilkammern und der Kammern für Handelssachen untereinander nach ebenfalls allgemeiner Auffassung entsprechend anzuwenden sind (Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rn. 29 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23e

    Prozessrecht

    Gleichfalls als objektiv willkürlich ist es anzusehen, wenn der Verweisungsbeschluss auf einer evident einseitigen oder sonst offensichtlich falschen Erfassung des Sachverhalts beruht (BGH, Beschl. v. 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 7]; BayObLG, Beschl. v. 24. Juni 2021, 101 AR 64/21, juris Rn. 42; Beschl. v. 28. Oktober 2020, 101 AR 114/20, juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 20. Mai 1998, 28 AR 34/98, MDR 1999, 56 [juris Rn. 18]).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

  • OLG Rostock, 28.09.2021 - 1 UH 9/21

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage im

  • BayObLG, 28.10.2020 - 101 AR 114/20

    Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit - offenkundig aktenwidrige

  • LG München I, 04.03.2016 - 2 O 8641/14

    Keine Bauhandwerkersicherheit für Vergütungsanspruch für die Vorhaltung eines

  • BayObLG, 13.06.2023 - 102 AR 13/23

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer

  • OLG Frankfurt, 10.07.2023 - 26 SchH 5/23

    Zuständigkeit für einen Beschluss nach § 109 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 14 SV 12/15

    Zuständigkeitsbestimmung: Ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs.

  • BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 25/03

    Zuständigkeitsbestimmung bei Zweifel über gemeinsamen Gerichtsstand

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